Für energieeffiziente Beleuchtung wirken drei Regelungsebenen zusammen: Die EnEV zielte auf einen geringeren Energieverbrauch in Gebäuden ab und ist in Deutschland heute im Gebäudeenergiegesetz aufgegangen. Für die Produkte selbst sind vor allem die Ökodesign-Verordnung und die RoHS-Richtlinie entscheidend.
Die Ökodesign-Verordnung gilt seit dem 18. Juli 2024 und definiert Mindestanforderungen an Energieeffizienz, Lebensdauer und Zuverlässigkeit von Lichtquellen. Dadurch sind viele ineffiziente Glüh- und Halogenlampen schrittweise vom Markt verschwunden.
RoHS ergänzt diese Anforderungen um den Gesundheits- und Umweltschutz. Quecksilber ist in Elektro- und Elektronikgeräten grundsätzlich beschränkt; für Leuchtmittel gilt ein Grenzwert von 0,1 Prozent, wobei einzelne Ausnahmen und Übergangsfristen bestehen.
Für dich in Planung, Installation und Betrieb bedeutet das: Prüfe bei bestehenden Anlagen nicht nur den Energieverbrauch, sondern auch die Verfügbarkeit geeigneter Ersatzprodukte. Übergangsfristen für bestimmte Kompaktleuchtstoff-, Hochdruck-Quecksilberdampf- und Leuchtstofflampen laufen je nach Produkttyp bis 2025 oder 2026 aus. Eine KNX-Anlage kann die passende Beleuchtung bedarfsgerecht schalten, dimmen und überwachen – sie ersetzt jedoch nicht die gesetzlichen Anforderungen an die Lichtquelle selbst.