Minergie geht einen Schritt weiter

24.06.2014
Beitrag von: René Senn

Am 20. Juni 2014 fand in Zürich die 16. Generalversammlung des Vereins MINERGIE unter Leitung des Präsidenten Heinz Tännler, Baudirektor des Kantons Zug, statt. Vize-Präsident Ruedi Kriesi informierte die anwesenden Mitglieder über die Weiterentwicklung des Baustandards. Die Qualitätssicherung wird künftig neben den Merkmalen Energieeffizienz, Komfort und Werthaltigkeit zum tragenden Pfeiler.

Weitere Kernthemen der strategischen Ausrichtung von MINERGIE bilden die Bauerneuerung, Weiterbildung und Nachhaltigkeit. Die Standards werden auf 1.1.2016 umfassend angepasst, wobei erste Elemente bereits auf 1.1.2015 übernommen werden.

Die Konferenz Kantonaler Energiedirektoren EnDK hat an der Plenarversammlung vom 2. Mai 2014 die Eckwerte der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich festgelegt. Die Anforderungen an den Energieverbrauch werden dabei ungefähr auf das Niveau des Minergie-Basisstandards abgesenkt. Die Kantone sind angehalten, die Bestimmungen bis ins Jahr 2020 in ihr kantonales Energierecht zu übernehmen. Minergie geht schon früher einen Schritt weiter und passt sein Sortiment auf den 1.1.2016 und in Teilen bereits auf den 1.1.2015 an.

Neues Sortiment
So wird das Energieniveau des Basis-Standards präzis mit der MuKEn abgestimmt und auf 35 kWh/m2 gesenkt werden. Zudem gibt die aktuelle Definition von Minergie-A ein falsches Zeichen, indem sie im Sommer mittags mit Photovoltaik-Anlagen erzeugten Strom gleich bewertet wie im Winter bezogener. Die Netz- und Speicherkosten, die die winterliche Nutzung erlauben, sind aber höher als die erste Erzeugung. Entsprechend wird der Standard neu formuliert, so dass die Minimierung des winterlichen Bezugs in den Vordergrund tritt. Damit soll der Standard weiterhin als Plattform für die Entwicklung zukunftsweisender Gebäude- und Haustechnikkonzepte dienen. Der bewährte und etablierte Standard Minergie-P sowie der Zusatz „Eco“ bleiben unverändert.

Verbesserung der Qualitätssicherung auf drei Ebenen
Sämtliche Minergie-Standards werden mit dem Merkmal Qualitätssicherung ergänzt. Diese wird damit zum tragenden Pfeiler der Entwicklung von Minergie. So wird ein Leiter Qualitätssicherung mit regionalen QS-Beauftragten die Übereinstimmung der Bauausführung mit den genehmigten Projekten prüfen. Je nach Gebäudetyp sollen Messdaten für die Qualitätssicherung (Prüfung der geplanten Energiekennzahl), für die Betriebsoptimierung (Energie- und Temperaturwerte der Heizzentrale) und für die Nutzerinformation (Raumklimawerte) in unterschiedlichem Umfang erfasst und den betroffenen Stellen zur Verfügung gestellt werden. Zudem wird geprüft, ab der Einführung des neuen Sortiments die Projekteingabe neu einzuführenden Planungsfachpartnern vorzubehalten. Weiter wird eine fachliche Leitung einheitliche Richtlinien, Abläufe und Vorgaben für die Projektplanung und Bauausführung garantieren.

Bauerneuerung
Der Erneuerungsstandard soll entsprechend der häufigen zeitlichen Etappierung von Erneuerungen angepasst werden. Aufgrund einer technischen Prüfung eines am Anfang erstellten Gesamtkonzepts wird ein provisorisches Zertifikat vergeben, verbunden mit der Auflage zur Ausführung innerhalb einer vorgegebenen Frist für die einzelnen Etappen. Standardlösungen sollen dem Laien-Bauherrn den Weg zum Minergie-Haus erleichtern. Zum gleichen Zweck sollen Module für in sich abgeschlossene Teilschritte definiert werden.

Nachhaltigkeitslabel
Umfassende Nachhaltigkeitslabels spielen für Grossbauten und primär für ausländische Investoren eine steigende Rolle. Aus diesem Grund prüft Minergie die Möglichkeiten, den Standard Nachhaltiges Bauen Schweiz (SNBS) als Zusatz zu einem Minergie- oder Minergie-Eco-Standard einzuführen und umzusetzen.

Weiterbildung zu Bauführung und Erneuerung

Die neuen Vorgaben zu Neubau und Erneuerung werden einen umfangreichen Weiterbildungsbedarf nach sich ziehen. Zum Neubau betrifft dies die Projektierung und Projekteingabe durch die Planungsfachpartner, die Prüfung der Eingaben durch die Zertifizierungsbeauftragten und die Kontrollen der Ausführungs-, Inbetriebsetzungsunterlagen und Baustellen durch die QS-Beauftragten. Zur Bauerneuerung werden wiederum Planungsfachpartner für die Konzepterstellung und Projekteingabe betroffen sein, Bauleiter für die Abwicklung und Bauherren für die Auftragserteilung für etappierte Gesamterneuerungen und einzelne Module.

Minergie ist überzeugt, mit diesen Entwicklungsschritten das intelligente Bauen in der Schweiz voranzutreiben und auch in Zukunft Wegbereiter der Gesetzgebung zu sein.

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